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​Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Plus Eventsupport GmbH

I. Geltung:


Der Vertragspartner anerkennt hiermit die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als alleinig gültig.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

II. Angebot, Vertragsabschluss:


Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern von uns nicht ausdrücklich anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird für uns erst durch die Versendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch unseren Ausführungs- bzw. Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge - auch ohne Angabe von Gründen - vorbehalten, wobei in diesem Falle jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen ist.

Bei der Auftragserteilung sind 30% der Auftragssumme fällig.

Der Vertragspartner bleibt an seine Auftragserteilung nach Maßgabe der Ausführungen unten Pkt. III gebunden.

III. Vertragsauflösung, Storno, Rücktritt:

 

Wird seitens des Aufraggeber eine Kündigung ausgesprochen, für welche die Plus Eventsupport GMBH keine von ihr zu vertretenen Anlass gesetzt hat, so bleibt der Kunde verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu zahlen, gleiches gilt im Fall dass der Kunde die Leistung nicht abruft.

Für einen solchen Fall gilt folgender Schlüssel:

50% der vereinbarten Auftragssumme, wenn spätestens 50 Werktage vor Mietbeginn storniert wird, bzw. 100% der bis dahin angefallenes Kosten für eventuelle Produktionskosten / Planungskosten / Transportkosten

80% der vereinbarten Auftragssumme, wenn spätestens 14 Werktage vor Mietbeginn storniert wird.

100% der vereinbarten Auftragssumme, wenn weniger als 14 Werktage vor Mietbeginn storniert wird.


Gleiches gilt, wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil der Vertragspartner seine (Mitwirkungs-) Verpflichtungen nicht erfüllt.

Als Gründe, die uns zu einem Vertrags(teil-)Rücktritt berechtigen, gelten insbesondere:
a) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners (z.B. Exekutions-, gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren).
b) Zahlungsverzug des Vertragspartner, wenn auch nur frühere Vertragsverhältnisse betreffend;
c) wenn für uns die Einhaltung von Fristen oder Terminen wegen unvorhergesehener Umstände unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, insbesondere dann, wenn die Ursache bei einem Zulieferanten oder einer sonstigen durch uns beigezogenen dritten Person begründet liegt.
d) bei jedwedem vertragswidrigen Gebrauch unserer Gerätschaften bzw. unseres Equipment.

 

IV. Preise:


Bei Säumigkeit oder Zahlungsverzug des Vertragspartners ist jedweder von uns gewährter Nachlass auf die Normalpreise gemäß unseren Preislisten hinfällig und ist der von uns insoweit nachverrechnete Betrag sofort zur Zahlung fällig.

 

V. Zahlung:


Rechnungen sind grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart. Ein allfälliger noch höherer bankmäßiger Verzugszinsschaden bleibt davon unberührt. Ein Recht zur Zurückbehaltung oder die Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen bzw. Forderungen, gleich welcher Art, steht dem Vertragspartner nicht zu.

VI. Bereitstellung, Vertragsdauer, Rückstellung:


Sofern nichts anderes vereinbart, ist die Lieferung von Geräten, die Aufstellung vor Ort, der Abbau und die Rücklieferung an unser Lager im Vertragspreis nicht mitinkludiert. Diese Leistungen berechtigen uns zur Verrechnung eines zusätzlichen Entgelts.

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung/Auslieferung und endet mit dem Tage der Rückstellung in unserem Lager. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als volle Tage verrechnet. Die Abholung und Rückstellung kann nur während der üblichen Geschäftszeiten erfolgen. Vergebliche Rückgabeversuche außerhalb der Geschäftszeiten vermögen die verrechenbare Mietdauer nicht zu beenden.

Der Vertragspartner haftet für den uns durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstehenden Schaden; dies einschließlich eines entgangenen Gewinns. Darüber hinaus hat der Vertragspartner für jeden Tag der Überschreitung den 1,5-fachen Wert des sich aus der Vertragssumme errechneten Anteils pro Tag zu bezahlen.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe ist die Plus Eventsupport GmbH berechtigt, eventuelle Zumietkosten für Ersatzgeräte zusätzlich zum Mietentgelt weiter zu verrechnen.

VII. Sorgfaltspflichten, Haftung:


Unsere Geräte sind sorgfältig zu behandeln und dürfen ausschließlich von fachkundigem Personal aufgestellt, bedient, abgebaut und müssen fachgerecht sowie bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Der Vertragspartner hat eigenverantwortlich für eine störungsfreie Stromversorgung der Anlagen und für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Für Folgen, die aus einer unsachgemäßen Handhabung resultieren, ist jedwede Haftung unsererseits ausgeschlossen. Der Vertragspartner haftet für jedwede Beschädigung sowie für den Verlust von Gerätschaften vom Zeitpunkt der Abholung/Zur- Verfügungstellung bis zur Rückstellung. Von unserem Fachpersonal wird keinerlei Bewachungs-, Sicherstellungs- und Aufbewahrungsfunktionen vor Ort übernommen.

Für verbrauchtes, defektes oder in Verlust geratenes Zubehör, z.B. Lampen, hat der Vertragspartner den Neuwert zu ersetzen.

Jedwede Weitergabe der Gerätschaften an dritte Personen ist untersagt.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Geräte gegen Verlust und Diebstahl etc. zu versichern. Über unser Verlangen ist der Abschluss und Bestand einer solchen Versicherung jederzeit nachzuweisen, widrigenfalls wir zur sofortigen Vertragsauflösung gem. Pkt. III berechtigt sind.

VIII. Gewährleistung, Schadenersatz:


Jedwede Haftung unsererseits für Schadenersatzansprüche des Vertragspartners und der von ihm beigezogenen Personen, aus welchen Gründen immer, wird auf den Fall eingeschränkt, dass die Schadensursache auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen ist. Der Ersatz von reinen Vermögensschäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen.

Bei der Vermietung/Zur- Verfügungstellung von technisch aufwendigen Geräten (z.B. Tonanlagen, Movinglights, Licht-und Tonpulte, LED Screens, Videotechnik) ohne unserem Fachpersonal wird grundsätzlich keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Funktion übernommen. Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausnahmslos ausgeschlossen.

IX. Werbung:


Auf unseren Geräten angebrachte Firmenlogos, Schriftzüge und dgl. dürfen vom Vertragspartner weder entfernt noch ganz oder teilweise abgedeckt bzw. unsichtbar gemacht werden.

Der Vertragspartner berechtigt uns im Rahmen der Veranstaltung an gut sichtbarer Stelle unentgeltlich Werbetransparente und Werbeschilder mit unserem Firmenlogo anzubringen bzw. aufzustellen, widrigenfalls wir auch aus diesem Grunde zum Vertragsrücktritt gem. Pkt. III berechtigt sind.

X. Sonstiges:


Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die hier vereinbarten Geschäftsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt und er mit dem Inhalt derselben ausdrücklich einverstanden ist. Auf die Einrede des Irrtums, der List, der Verkürzung über die Hälfte wird verzichtet.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für inländische wie auch für ausländische Vertragspartner der Sitz unserer Firma als vereinbart. Für allfällige Streitigkeiten gelangt ausdrücklich österreichisches Recht zur Anwendung.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen unberührt.

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